IGeL-Individuelle Gesundheitsleistungen

Es handelt sich bei IGeL um Leistungen Ihrer Praxis, die für bestimmte Gruppen von Patient:innen sinnvoll und empfehlenswert sind, aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Die privaten Krankenkassen erstatten diese Leistungen üblicherweise. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Sie werden vor der Behandlung über die Kosten und Rechnungsstellung informiert und müssen auch einen entsprechenden Behandlungsvertrag abschließen.

Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen (Check-UP)

Die Check-Up Untersuchung (zu Lasten der KV alle 3 Jahre möglich/ HZV alle 2 Jahre) beinhaltet Anamnese, körperliche Untersuchung, Gesamtcholesterin BZ und Urinstreifentest. Sie ist sinnvoll erweiterbar durch:

  • Erweiterte Laborleistungen mit Leberwerten, Nierenwerten und Blutbild
  • Prostata-Krebs-Marker PSA (natürlich nur bei Männern und in Verbindung mit einer Krebsvorsorge sinnvoll)
  • Ultraschalluntersuchung Bauchorgane
  • Ultraschalluntersuchung Farbduplexsonographie der Halsschlagader auf Verkalkungen und Engstellen – Durchblutungsstörungen
  • Echokardiographie: Farbduplexsonographie des Herzens, der Herzhöhlen und der Herzklappen
  • EKG
  • Belastungs-EKG auf Wunsch
  • Lungenfunktion

Wenn seit der letzten Gesundheitsvorsorgeuntersuchung noch nicht 3 Jahre vergangen sind, können Sie natürlich trotzdem eine Gesundheitsuntersuchung durchführen lassen – den Intervall Check UP. Nur weil die Krankenkassen die Versorgung auf ein Minimalmaß zurückfahren, müssen bieten wir Ihnen diese gewohnten Zusatzuntersuchungen als Selbstzahlerleistung anbieten.
In der HzV werden die Vorsorgeuntersuchungen alle 2 Jahre (LKK jährlich) bezahlt. Darüber hinaus beinhalten die Check-Ups in der HzV eine erweiterte Liste an Laborparametern sowie je nach Vertrag auch eine Ultraschalluntersuchung des Abdomens. Als unser:e Stammpatient:in sind Sie doch in der HzV eingeschrieben oder ? Im Zweifel fragen Sie in unserer Praxis nach. Bei bestimmten Grunderkrankungen kann eine Laborkontrolle von weiteren Parametern erforderlich sein. Selbstverständlich werden diese dann zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet.

100% Urlaubsgenuss nach vorheriger Reisevorbereitung

Die pure Erholung, der reine Genuss ist für Sie selbstverständliches Ziel Ihrer nächsten Urlaubsreise. Reisen in fremde Länder bringen jedoch die Gefahr schwerwiegender Infektionskrankheiten mit sich. Auch harmlose Infekte können den Urlaubsgenuss erheblich beeinträchtigen.
Nutzen Sie die reisemedizinische Kompetenz Ihrer Hausarztpraxis! Durch kontinuierliche Fortbildungen im reise- und tropenmedizinischen Bereich und durch eine internationale reisemedizinische Vernetzung besitzt meine Praxis einen hochaktuellen wissenschaftlich fundierten Informationsstand. Melden Sie sich frühzeitig zur Beratung an. Ihre Beratung erfolgt individuell für Ihr Reiseziel, der Belastung für Sie als Individuum durch die Reisestrapazen und Klimaumstellung sowie der Hygiene und Ernährung. Damit Sie Ihren nächsten Urlaub in vollen Zügen genießen können.

Sporteignungstests (Tauchsportuntersuchung, Bootsführerschein …)

Wir haben heutzutage die Möglichkeit, unterschiedlichste und auch ausgefallene Sportarten auszuführen. Einige Sportarten bergen Risiken, wenn die:r Sportler:in gesundheitlich nicht geeignet ist. Für einige Sportarten gibt es soger Vorgaben, nach denen die gesundheitliche Eignung nachgewiesen werden muss.

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Bei Risikosportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen, sind weitergehende Untersuchungen unabdingbar. Als Taucher:in kommt man bei einem Herzinfarkt in 20m Tiefe in akute Lebensgefahr und die:r Ärzt:in, die:r die Tauglichkeitsbescheinigung ohne eingehende Untersuchung ausgestellt hat, in Beweisnot.

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Die Tauchsportuntersuchung nach den einschlägigen Bestimmungen der Tauchverbände umfasst neben der ausführlichen körperlichen Untersuchung und den Laboruntersuchungen eine Lungenfunktionsmessung und ein Belastungs-EKG. Bei Hinweisen auf eine Vorerkrankung der Lungen muss zusätzlich eine Röntgenuntersuchung der Lunge erfolgen, die wir für Sie organisieren.
Auch der Sportbootführerschein hat einen vorgeschriebenen Inhalt, dessen Untersuchungsumfang bei uns komplett durchgeführt werden kann.
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Die Kosten für sportmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, sind jedoch im Rahmen der Gesamtkosten der entsprechenden Sportart und hinsichtlich des Risikos vertretbar.
Handelt es sich um eine risikoarme Sportart, die jederzeit unterbrochen werden kann, sollte der Umfang der Untersuchung Ihrem Sicherheitsbedürfnis entsprechen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Akupunktur

In der chinesischen Medizin sind Körper und physiologische Zusammenhänge völlig anders geordnet als in der westlichen Medizin. Es gibt Meridiane auf denen die meisten Akupunkturpunkte liegen, Wandlungsphasen, die gegensätzlichen Yin und Yang, die 8 Prinzipien Bagang, die Energie Qi und viele andere Prinzipien die die Philosophie der traditionellen chinesische Medizin, ja der chinesischen Lebenseinstellung darstellen. Das macht diese Art der Medizin sehr interessant aber auch geheimnisvoll. Ein Übertragen in die westliche Denkweise ist quasi unmöglich. Daher ist jede Akupunkturbehandlung, selbst bei gleichen Symptomen, bei jeder:m Patient:in unterschiedlich. Die Behandlung wird daher ganz individuell entworfen und auch während der Behandlung modifiziert.

Ablauf der Akupunktur

Nach der Planung der Punkte erfolgt das Nadeln von Ohr (einem Mikrosystem) und Körper je nach individueller Planung. Während die Körpernadeln nach meist einer halben Stunde entfernt werden, nehmen Sie die Dauernadeln im Ohr mit nach Hause. Erst wenn diese Nadeln bei Duschen abfallen oder aber Schmerzen am Ohr auftreten, werden sie entfernt. Sie sollten zumindest den Abend nach der Akupunktur ruhig verbringen. In seltenen Fällen kann es zu einer so genannten Erstverschlimmerung kommen. Dies ist ein vorübergehender Zustand der Befundverschlechterung, gleichzeitig aber ein Zeichen, dass ein Erfolg der Behandlung wahrscheinlicher wird.

Indikationen

Prinzipiell lassen sich alle Erkrankungen mit Akupunktur behandeln. Da eine Akupunktur jedoch „nur“ eine symptomatische Behandlung darstellt, wird sie meist als Schmerzbehandlung oder parallel zu konventionellen Verfahren eingesetzt. Typische Indikationen sind: Migräne und Kopfschmerzen, Wirbelsäulenbeschwerden, Arthroseschmerz, Tennis- und Golfellenbogen, Sehnenscheidenentzündungen, Allergien und Heuschnupfen, Trigeminus- und andere Neuralgien, Tinnitus und Schwindel sowie diverse andere Erkrankungen

Kosten der Behandlung

Bisher warben manche Krankenkassen mit der Kostenübernahme von Akupunkturbehandlungen. Dies war jedoch nur die halbe Wahrheit. Es gibt nur 3 klar begrenzte Indikationen, die mit Akupunktur behandelt werden durften. Weiterhin war die Behandlung zeitlich begrenzt, die Ohrakupunktur durfte nicht durchgeführt werden. Da die Erstattung der Krankenkassen über eine wissenschaftlich fragwürdige Studie erfolgt, war der Verwaltungsaufwand enorm. 2006 hat der Bundesausschuss die Akupunktur als Kassenleistung anerkannt. Seit 2007 darf die Akupunktur für die Indikationen Arthrose und Wirbelsäulenschmerzen zu Lasten der Krankenkassen durchgeführt werden kann. Hierzu ist für den akupunktierenden Ärzt:innen neben den Kenntnissen der Akupunktur noch das Belegen zweier Kurse in Schmerztherapie und Psychosomatik erforderlich, die jeweils 80 Stunden umfassen und erheblich kostenintensiv sind. Die Inhalte dieser Kurse sind bezüglich unserer Praxis ein alter Hut und bereits eingeführter Standart. Da die Honorierung deutlich unter 16€ je Sitzung beträgt, wobei die Kosten der Nadeln enthalten sind haben sich kaum Kolleg:innen bereit erklärt diese komplexe Leistung zu Lasten der gesetzlichen Kassen zu erbringen. In unserer Praxis wird die Akupunktur nur als Privatleistung durchgeführt. Das Behandlungskonzept das für Sie individuell entwickelt wird, stellt für Sie als Patient bei chronischen Erkrankungen möglicherweise eine langfristig wirtschaftlich sinnvolle Therapieoption dar. Sprechen Sie uns gerne an!

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