Die Hausärztliche Versorgung (HZV) als gesetzlich Versicherte:r unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Versorgung als Privatpatient:in. Einschränkungen sind nur im Bereich der Verordnungsfähigkeit von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln oder besonderen Untersuchungsmethoden (s. IGeL) gegeben.
HzV – Mitmachen unterstützt Ihre hausärztliche Versorgung
Ihre Bindung an mich als Ihren gewählten Hausarzt bindet auch mich und unsere Praxis an Sie – wer kann schon auf einen Hausarzt verzichten?
Vorteile für Patienten – Flyer des BHÄV, Den Flyer gibt es auch in Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch.
Hausarztverträge (HzV)
Die hausarztzentrierte Versorgung ist ein freiwilliges Primärarztsystem. Vorteil ist, dass die Versicherten gemeinsam mit einem breit ausgebildeten und kompetenten ärztlichem Partner – das kann natürlich nur ein:e Hausärzt:in sein – die Diagnostik und Therapie der Erkrankungen bespricht und festlegt. Selbstverständlich braucht das an der ein oder anderen Stelle eine gebietsärztliche Untersuchung und Therapie, jedoch ist ein:e Patient:in (auf sich alleine gestellt) oft nicht in der Lage, den oder die richtigen Spezialisten für die einzelnen Fragestellungen auszuwählen.
Die HzV ist nicht dazu da, Versicherte vom Gebietsärzt:innen fern zu halten. Vielmehr unterstützt die Hausarztzentrierung bei der Auswahl und der richtigen Reihenfolge von möglichen Therapien. Das hausärztliche Gespräch bereitet darauf vor, was in der gebietsärztlichen Praxis oder in der Klinik passiert und wie auf Behandlungsangebote reagiert werden kann. Viele Entscheidungen können so viel informierter und selbstbestimmter durch die Patient:in getroffen werden. Und nach der Behandlung durch Spezialist:innen ist es erforderlich, die Therapievorschläge der Gebietsärzt:innnen so umzusetzen und an die weiteren Erkrankungen anzupassen, dass die Patientenziele so gut wie irgend möglich erreicht werden. Auch hier ist die Hausärzt:in der richtige Ansprechpartner.
Dieses freiwillige Primärarztsystem führt durch eine zielgerichtete Diagnostik nicht nur schneller, schmerz- und risikoärmer zum gewünschten Ergebnis, sondern auch kosteneffektiver und ressourcenschonender. Inzwischen gibt es die ersten wissenschaftlichen Ergebnisse der HzV in der die Versicherten nicht nur seltener und wenn dann kürzer in stationärer Behandlung waren, sondern auch weniger unpassende Medikamente verschrieben bekommen und (!) länger leben.
Es gibt die HzV bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen und in unserer Praxis empfehlen wir allen Versicherten, sich in das Hausarztmodell ihrer Krankenkasse einzuschreiben. Neben den oben stehenden Vorteilen können die Teilnehmer:innen der HzV die erweiterte Vorsorgeuntersuchungen auch häufiger in Anspruch nehmen: die Check-Up Untersuchung kann in der HzV alle 2 Jahre (LKK jedes Jahr) in Anspruch genommen werden – normal Versicherte nur noch alle 3 Jahre. Für Versicherte in der HzV ist nach Vereinbarung auch eine Videosprechstunde möglich.
Zuzahlungen
Für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und im Krankenhaus Zuzahlungen an. Das kann sich summieren und insgesamt zu einer echten Belastung für Versicherte werden. Damit die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, gibt es Obergrenzen für die Zuzahlung: Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, die Bescheinigung für chronisch Erkrankte bekommen Sie bei uns. Außerdem mindern Freibeträge für Kinder und nicht berufstätige Ehepartner das zugrunde gelegte Einkommen – das soll die Familien entlasten. In Zukunft heißt es also: Belege sammeln – von Apotheke, aus dem Krankenhaus, vom Zahnarzt … – damit können die Versicherten später eine Rückerstattung beantragen. Doch Achtung: Belege von nicht erstattungsfähigen Medikamenten gelten nicht!
Nicht erstattungsfähige Medikamente: eindeutige gesetzliche Vorgaben
Grundsätzlich sind alle Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, wenn apothekenpflichtige Medikamente mit gleichem Wirkstoffgehalt verfügbar sind: (Schmerzsalben, Schleimlöser etc.). Medikamente dürfen nur erstattet werden, wenn das Medikament für die Erkrankung aus zugelassen ist. Dies sind gesetzliche Vorgaben die unabhängig von Wirksamkeit und Verträglichkeit gelten. Nur einige wenige Medikamente stehen auf einer Ausnahmeliste. Diese dürfen dann in begründeten Einzelfällen verordnet werden.
Die Therapieempfehlungen richten sich in unserer Praxis nicht primär an der Verordnungsfähigkeit. Die ärztliche Empfehlung versucht die optimale Therapie für die:n einzelnen Patient:in darzustellen, dabei wird immer auch das Preis-Leistungs-Verhältnis des einzelnen Präparats berücksichtigt. Bei fehlender Verordnungsfähigkeit erhalten Sie ein „Privatrezept“ mit IHREM Medikament.
Sie dürfen von unserer Praxis mehr erwarten, als das Gesundheitssystem verspricht !!!!
Das Problem teurer Medikamente mit vergleichbar guten Alternativprodukten mit ebenfalls nachgewiesener Wirksamkeit stellt sich seit langem. Immer wieder propagiert die Pharmaindustrie tolle neue Therapieprinzipien. Meist handelt es sich allerdings um Pseudoinnovationen – das bedeutet, das sie keinen nachweisbaren Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard haben. Wir beraten Sie hierzu gerne. Sollten Sie bei einer Verschreibung mehr als 5-10 € zuzahlen müssen, Fragen Sie nach Alternativen, die Zuzahlungen sind nur in seltenen Fällen Ihr Geld wert.
Die Aut-Idem-Regelung – Oder wie Sie täglich von den Krankenkassen fehl informiert (oder belogen?) werden
Wie Sie sicher bemerkt haben, bekommen Sie inzwischen nur noch selten das Medikament, dass Ihnen Ihr Arzt auf dem Rezept verordnet hat. Ursache ist eine Einsparmassnahme, die im Grunde richtig und sinnvoll ist: Die:r Apotheker:in muss eines der 3 preisgünstigsten Medikamente oder, wenn es einen Rabattvertrag gibt ein spezielles Präparat mit dem gleichen Wirkstoff abgeben. Hiermit sparen die Krankenkassen schätzungsweise mehr als eine Milliarde Euros jährlich ein. Leider Geld, das nicht Ihnen zu Gute kommt sondern im Verwaltungssumpf der Krankenkassen verschwindet.
Die Art der Einsparung ist sicher Sinnvoll, da auch Sie sicher nicht bei einer Tankstelle tanken würden, bei der das Benzin doppelt so teuer ist. Leider führt das bei alten und sehbehinderten Patient:innen zu Verwirrungen und bei einigen wenigen Patient:innen zu Unverträglichkeiten wegen diverser Hilfsstoffe oder aus anderen ungeklärten Gründen. Um den Austausch des Medikamentes zu verhindern, wurde der:m Ärzt:in die Möglichkeit eingeräumt durch ein Kreuz den Austausch des Medikaments zu verhindern.
Leider ist die:r Ärzt:in, die:r dieses Kreuz macht, mit dem Regress der Krankenkassen bedroht. Sie:er muss nämlich wirtschaftlich und billig verordnen. Tut man das nicht, kann die Krankenkasse den Differenzbetrag von den Ärzt:innen verlangen. Wir müssen dann also Ihr Medikament zum Teil bezahlen. Das wollen wie ebenso wenig wie Sie als Patient.
Deshalb habe ich in meiner Praxis ein Formular entworfen, dass den Krankenkassenmitarbeitern ermöglicht hätte, auf diesen Regress in diesem Einzelfall zu verzichten. Das haben die meisten Krankenkassen nicht getan und dem Patient:innen statt dessen gesagt, „die Krankenkasse zahlt das alles, was der Arzt es aufschreibt und wir könnten getrost das Kreuz machen!“ Aus den Briefen diverser Krankenkassen konnte ich sehen, dass dieser Regress eindeutig geplant ist und auch angestrebt wird. Die Krankenkassenmitarbeiter haben Sie also, wenn Sie es ebenfalls so erlebt haben, angelogen!
Um Ihre Versorgung mit den richtigen Arzneimitteln sicherzustellen, ermöglichen wir den Patient:innen, die bestimmte Nebenwirkungen auf Ersatzpräparate bekommen, im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung ihre Nebenwirkungen zu dokumentieren. Dieses, als Zeugenaussage bei Gericht verwertbares Schriftstück, kann ich als Ihr Hausarzt dann bei meiner Regressverhandlung verwenden. Es wird bis dahin in meiner Praxis archiviert und hoffentlich nie gebraucht.
Heil- und Hilfsmittel
In Bayern gilt eine Heil- und Hilfsmittelverordnung, die die Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln (physikalische Therapie etc.) und Hilfsmitteln (Rollstuhl, Badewannenlift etc.) regelt.
Alle verordnungsfähigen Heil- und Hilfsmittel sind in einem entsprechenden Katalog mit Indikation und Einschränkungen festgelegt. An diese Kataloge müssen sich die ÄrztInnen, ob Haus- oder Gebietsärzte gleichermassen halten. Leider versprechen die Krankenkassen oft „alles was der Arzt aufschreibt wird bezahlt“. Das ist solange richtig wie wir uns an diese Kataloge haltenn. Erachten wir über den geregelten Bedarf hinaus beispielsweise physikalische Anwendungen wie Ergotherapie oder Krankengymnastik für notwendig, können wir das nur auf sein eigenes Risiko hin verordnen. Erst Jahre später wird die Kasse behaupten, es handele sich um eine unwirtschaftliche und damit unrechtmäßige Verordnung. Die Therapien müssen dann von den Ärzt:innen bezahlt werden.
In meiner Praxis regeln wir die Verordnungen in einer zweifelsfrei wirtschaftlichen Art und Weise. Ist darüber hinaus der Patient der Meinung, weitere Therapien seien erforderlich, kann der Patient sich die Verordnungsfähigkeit von der Kasse bescheinigen lassen. Da die das nur mündlich macht, stellen wir entsprechende Schreiben den Patienten zur Verfügung.
Auch Dauerbehandlungen sind bei physikalischen Therapien gelegentlich notwendig. Leider ist der Dauerfall nicht mehr definiert. Sollte in Einzelfällen eine Dauerbehandlung nötig sein, muss diese durch eine:n Gebietsärzt:in für nötig befunden werden und dies auch auf seinem Arztbrief schriftlich als Fall außerhalb der Regelverordnung fixieren. Diese Vorstellung beim Facharzt muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.
Leider weigern sich die meisten Krankenkassen ein Genehmigungsverfahren beim medizinischen Dienst durchzuführen. Der schwarze Peter liegt also wieder bei den Vertragsärzt:innen und dadurch auch bei den Patient:innen, die:r sich zusätzlich auf den Weg zur:m Gebietsärzt:in machen muss. Da die betroffenen Patient:innen jedoch in der Regel gelähmt und oft schwer behindert sind, müssen diese den wesentlichen Teil der „Suppe“ auslöffeln.
Disease-Management-Programme (DMP)
Offiziell wird der Sinn der so genannten DMP‘s dargestellt als Fortschritt und Verbesserung der ärztlichen Behandlung. Tatsächlich handelt es sich um die Durchführung einer Statistik, vornehmlich zur Änderung des Geldflusses im Risikostrukturausgleich und ab 2009 im Gesundheitsfond. Deshalb versuchen die Krankenkassen möglichst viele Patienten in DMP‘s unterzubringen. Sie erhalten für jede:n neu eingeschriebenen Patient:in pro DMP fast 5000€ (in Worten fast fünftausend Euro!). Die Ärzt:innen und die Patient:innen erhalten nur einen minimalen Ausgleich für ihren Aufwand.
Leider führen die DMP‘s zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowohl in den Arztpraxen wie in den Krankenkassen. Sie selbst bemerken diesen beim Leeren Ihres Briefkastens von Werbemüll der Krankenkassen: Diese verschicken beispielsweise eine Unmenge von Prospekten und Informationsmaterial von zweifelhaftem Nutzen aber erheblichen Kosten an Patient:innen. Die Spitze des Eisbergs sind folgende Kapriolen großer Krankenkassen: Es werden Briefe an die Hausärzt:innen geschickt, dass die:r Patient:in beim DMP teilnimmt – obwohl die Teilnahmevereinbarung bei demselben Arzt mit dem Patienten besprochen und auch unterschrieben wurde!!! Einige Krankenkassen führen sogar eine Art Telefonterror durch, indem sie immer wieder in der Praxis anrufen und nach fehlenden Dokumentationen fragen. Selbstverständlich erteilen wir auf diese Anfragen weder fernmündlich noch schriftlich Auskunft! Kürzlich erhielt ich den Brief einer Krankenkasse, in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Patient, Teilnehmer des DMP, verstorben sei. Ist es ein Zufall, dass dies in der Praxis bereits seit 8 Wochen bekannt war? Würde dieser bürokratische Unsinn nicht soviel Geld kosten, dass der erforderlichen Patientenversorgung fehlt, könnte man darüber lachen. Weil aber immer mehr Krankenkassen den DMP-Patient:innen finanzielle Vorteile bieten, machen auch wir diese DMP‘s mit legen aber besonderen Wert auf die Therapieziele, die den Patient:innen nutzen.